Präambel


Die „Casa empower gemeinnützige GmbH“ will Menschen mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen
oder persönlichen Benachteiligungen helfen. Die Gründerin der Gesellschaft, Catrin Lipcan, hat
aufgrund eigener Erfahrungen während ihrer Ausbildung und im Rahmen ihres politischen
Engagements immer wieder den Bedarf für die Stärkung von benachteiligten Menschen erkannt.
Mit eigenen operativen Empowerment Projekten in Form von Coaching, Trainings und Workshops
sollen die Zielgruppen der Gesellschaft für ein selbstbestimmtes Leben stark gemacht werden. Dazu
bietet die Gesellschaft unterschiedliche Hilfsmittel an, die später selbständig von den
problembetroffenen Gruppen genutzt werden können. Das Ziel der „Casa empowerment
gemeinnützige GmbH“ ist, dass die benachteiligten Menschen Förderung und Unterstützung
erfahren, die sich langfristig positiv auf ihre Bildungssituation auswirken und Bildungseinrichtungen
die Prinzipien des Empowerment in der Ausbildung übernehmen.

Zweck und Gegenstand des Unternehmens


(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die
Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung und der Förderung interna-
tionaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungs-
gedanken mit dem Ziel, Menschen mit gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder persönlichen
Benachteiligungen in schwierigen Situationen - unabhängig von Nationalität, sozialem Stand
oder Religion - zu unterstützen und dazu beizutragen, dass sie langfristig ein selbständiges bzw.
selbstbestimmtes Leben führen können.


(2) Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch die


a. Förderung von Bildungs- und Erziehungsprojekten, wie z.B. Durchführung von Empower-
ment-Projekten in Zusammenarbeit mit Schulen, Kommunen und anderen Bildungsein-
richtungen zur Vermittlung von Lebenskompetenzen sowie Fähigkeiten zur Erlangung
eines Schulabschlusses, aber auch in Bezug auf eine Berufsausbildung oder Weiterbil-
dung mithilfe von Coachings, Bewerbungstrainings und Workshops; Schulungen für Per-
sonal von Bildungseinrichtungen für Empowerment Projekte, damit diese die Projekte
selbständig durchführen können.

b. Förderung von Jugendhilfeprojekten, die der Entwicklung von benachteiligten Kindern
und Jugendlichen dienen, beispielsweise durch Coaching, Trainings und Workshops.
Hierzu zählt auch Aufklärungsarbeit und Stärkung der Betroffenen im Zusammenhang
mit Themen zum interkulturellen Verständnis (z.B. gegen Rassismus) durch beispiels-
weise Vorträge, Infostände und Lernvideos.


c. Förderung von interkulturellem Verständnis in Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtun-
gen und Kommunen sowie politischen Mandatsträgern durch Workshops.